Verlässlichkeit Monat für Monat

Die Wohnwertmiete

Transparenz und Verlässlichkeit sind zwei wichtige Bausteine unserer Gemeinschaft, insbesondere wenn es um die Gestaltung der Nutzungsgebühren geht. Denn gerade bei den Mieten geht es im freien Wohnungsmarkt oft alles andere als gerecht zu. 

Als Genossenschaft haben wir deshalb ein System entwickelt, auf das sich unsere Mitglieder verlassen können: die Wohnwertmiete. Grundlage hierfür ist die nachvollziehbare Einstufung all unserer Wohnanlagen und Wohnungen in bestimmte Wohnwert-Stufen, basierend auf sechs fest definierten und offen kommunizierten Kriterien. 

Die Wohnungen werden somit für jede und jeden genau vergleichbar. Unvorhersehbare und nicht nachvollziehbare Erhöhungen der Nutzungsgebühren sind ausgeschlossen und alle Wohnungsnutzerinnen und Wohnungsnutzer haben ein richtig gutes Gefühl. Mehr erfahren Sie auch in unserem Video zur Wohnwertmiete.

Unsere Wohnwertmiete und Hamburger
Mietenspiegel im Vergleich

Hamburger Mietenspiegel in Euro / m² (ø); der Hamburger Mietenspiegel wird nur alle zwei Jahre erhoben.

Hamburger Mietenspiegel in Euro / m² (ø); der Hamburger Mietenspiegel wird nur alle zwei Jahre erhoben.

„Wohnwertmiete“ (Grundnutzungsgebühr) preisfreier Wohnungen in Euro / m² (ø)

„Wohnwertmiete“ (Grundnutzungsgebühr) preisfreier Wohnungen in Euro / m² (ø)

Welcher Wohnwertstufe jede einzelne Wohnanlage bei Neuvermietung zugeordnet ist, erfahren Sie in unserer Wohnanlagen-Übersicht

Wohnwertstufen Übersicht

FAQ

Oft gefragt, schnell erklärt

Sie haben die Wahl – doch wenn Sie die Wohnwertmiete ablehnen, können Sie es sich nicht mehr anders überlegen, denn eine Wiederaufnahme ist nicht möglich. Ihre Grundnutzungsgebühr wird dann anhand der gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (Paragraf 558 ff.) ermittelt und angepasst. In der Regel liegt dieser gesetzlich zulässige Wert aber über der von uns angestrebten Wohnwertmiete. Außerdem können Sie dann nicht von den Vorteilen bei einer energetischen Modernisierung profitieren, sondern es erfolgt die gesetzlich zulässige Erhöhung von acht Prozent der Modernisierungskosten.

Im Vergleich zu unseren Kriterien der Wohnwertmiete berücksichtigt der Mietenspiegel nur Wohnungsgröße, Baualter, energetische Beschaffenheit und Wohnlage. Diese Kriterien sind aus unserer Sicht unzureichend, um angemessene und transparente Grundnutzungsgebühren zu bestimmen. Der Mietenspiegel berücksichtigt außerdem nur Mieten, die in den letzten sechs Jahren neu festgelegt wurden, weshalb bei Neuvermietungen auf dem freien Hamburger Wohnungsmarkt auch weiterhin hohe Mieten gefordert werden können. Als Genossenschaft streben wir jedoch beständige und dauerhaft faire Grundnutzungsgebühren an, die nicht die Marktlage, sondern den Wohnwert widerspiegeln. Dabei berücksichtigen wir aber dennoch den Mietenspiegel: In nicht modernisierten Anlagen dient der Oberwert im Mietenspiegel als Preisobergrenze für unsere Wohnwertmiete. Lediglich bei umfangreich energetisch modernisierten Wohnanlagen kann es mal dazu kommen, dass dieser Wert überschritten wird.

Die Anpassung der Grundnutzungsgebühr im Rahmen der Wohnwertmiete erfolgt in Anlehnung an Paragraf 557 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches und ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Genossenschaft und Wohnungsnutzerinnen und Wohnungsnutzern, nach der sich die Grundnutzungsgebühr zu einem bestimmten Zeitpunkt erhöht. Die sonst üblichen gesetzlichen Form- und Fristenvorschriften gelten hier nicht und wir verzichten bewusst auf eine schriftliche vorherige Zustimmungserklärung, um den Aufwand und die damit zusammenhängenden Verwaltungskosten im Sinne aller Genossenschaftsmitglieder so niedrig wie möglich zu halten. Auch die gesetzliche 15-Monatsfrist für eine erstmalige Erhöhung der Grundnutzungsgebühr greift in unserer Vereinbarung nicht.