Mitgliedschaft und Anwartschaft
Von Generation
zu Generation
1. Übertragung der Mitgliedschaft auf Kinder oder Enkelkinder
Wenn Sie als Mitglied der Schiffszimmerer Ihre Mitgliedschaft beenden möchten, dann können Sie diese auf ein Kind oder Enkelkind übertragen. So können Ihre Nachkommen sich für eine Wohnung in unserer Genossenschaft bewerben. Dies kann allerdings mit Wartezeiten verbunden sein, da es in vielen beliebten Wohnanlagen mehr Bewerber*innen als Möglichkeiten gibt.
Sie interessieren sich für eine Übertragung? Dann sprechen Sie uns gerne an.
2. Anwärterliste für Kinder und Enkelkinder von Mitgliedern – die Kranzhaus-Tiger
Ein vielversprechender Weg in die Schiffszimmer-Genossenschaft ist die Aufnahme in die Anwärterliste, die allen Kindern und Enkelkindern unserer Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres offensteht. Da Anwärter bei der Wohnungsvergabe direkt nach den Mitgliedern berücksichtigt werden, stehen die Chancen für eine Aufnahme sehr gut.
Kinder und Teenager auf unserer Anwärterliste nennen wir Kranzhaus-Tiger (in Anspielung auf den Namen des Sitzes der Schiffszimmererzunft). Bereits in jungen Jahren stärken wir so die Identifikation mit den Schiffszimmerern, vermitteln Werte und Gemeinschaftssinn und bieten regelmäßig Veranstaltungen und Informationen an, z.B. das jährliche Weihnachtsmärchen im Ernst-Deutsch-Theater oder die Kinderfreizeit in den Sommerferien.