Neue Anwärterliste für Kinder unserer Mitglieder
Im vergangenen Jahr war aus Mitgliederreihen immer wieder der Wunsch nach einer Aufnahme ihrer Kinder in unsere Genossenschaft geäußert worden. Eine Aufnahme von Kindern (0 bis 17 Jahre) unserer Mitglieder in unsere Genossenschaft würde einerseits bedeuten, dass wir diese an unser genossenschaftliches Wertesystem heranführen und sie mit den damit verbundenen Aufgaben bekannt machen könnten. Den genossenschaftlichen Gedanken könnten wir auf diese Weise generationsübergreifend sichern.
Andererseits zählen wir bereits heute rd. 15.000 Mitglieder bei einem Bestand von ca. 9.000 Wohnungen. Die Aufnahme von Kindern würde kurzfristig bedeuten, dass wir unser Eigenkapital erhöhen und darauf 4% Dividende zahlen. Darüber hinaus würden wir bei den Kinder-Mitgliedern die Erwartung wecken, dass wir sie in naher Zukunft mit einer entsprechenden Wohnung versorgen können. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen in Hamburg wird es uns aber in den nächsten zehn Jahren nicht möglich sein, eine Vielzahl an Neubauwohnungen zu erstellen, um dieser Erwartung gerecht zu werden.
Über dieses Spannungsfeld hat sich der Vorstand intensiv mit den Vertretern, dem Aufsichtsrat und den Mitarbeitern beraten und die unterschiedlichen Ansichten, Argumente, Chancen und Risiken dargestellt und ausgewertet. Daraufhin hat der Vorstand die Entscheidung getroffen, auch weiterhin keine Kinder unserer Mitglieder in unsere Genossenschaft aufzunehmen.¹
Da wir uns grundsätzlich eine Integration der Kinder unserer Mitglieder in die Genossenschaft sehr wünschen, haben wir uns für folgende Lösung entschieden:
1. Wir werden eine Übertragung der Mitgliedschaft auf ein Kind oder ein Enkelkind ermöglichen. Das heißt, dass ein Kind bzw. Enkelkind dann Mitglied werden kann, wenn das ursprüngliche Mitglied keinen Bedarf mehr an seiner Mitgliedschaft hat und diese beenden möchte.
2. Wir werden Kinder und Enkel von Mitgliedern in eine Anwärterliste aufnehmen. Sie bewerben sich um die Mitgliedschaft, die sie spätestens bei Anmietung einer Wohnung erwerben. Bei Wohnungsvermietungen gehen wir in der Reihenfolge wie folgt vor: 1. Mitglieder, 2. Anwärter, 3. andere Angehörige, 4. fremde Bewerber. Anwärter haben eine gute Aussicht auf die Versorgung mit einer Wohnung, vorausgesetzt sie sind bei ihrer Suche nach einer Wohnung nicht an einen bestimmten Stadtteil und an eine bestimmte Wohnung gebunden.
Für Anwärter gibt es Vorteile: Wir werden sie regelmäßig über unsere Tätigkeiten informieren, z.B. in Form unserer Veröffentlichungen wie dem Geschäftsbericht, der "Bei Uns" sowie Informationen zu unseren Neubauten. Darüber hinaus planen wir Veranstaltungen, Vorträge, Kinder- und Jugendausfahrten und eine stärkere Vernetzung über das Internet, jeweils abgestimmt auf die Altersgruppe. So denken wir z.B. an einen Tag der offenen Tür, an Baustellenbesichtigungen, eine eigene Facebook-Gruppe, etc. Über weitere Vorschläge und Ideen freuen wir uns. Wenn Sie Fragen zu den beschriebenen Themen haben, melden Sie sich gerne.
¹Wohnungen, die wir nicht im Mitgliederkreis vermieten können, vermieten wir bereits heute an Nicht-Mitglieder, die im Zuge des Vermietungsprozesses Mitglied bei uns werden.