Begrenzung freiwilliger Genossenschaftsanteile
Seit dem 1. Januar 2018 dürfen Mitglieder jeweils maximal 6 freiwillige Genossenschaftsanteile erwerben. Die in früheren Jahren erworbenen freiwilligen Anteile bleiben bestehen. Bei einem Neuerwerb darf die Gesamtzahl von 6 freiwilligen Anteilen nicht überschritten werden.
Diese Entscheidung ist begründet durch die aktuelle, niedrige Zinssituation. Sie gilt zunächst für drei Jahre, bis zum 31.12.2020.