Das neue Wohngeld-Plus
Was ist das Wohngeld?
Es ist ein staatlicher Wohnkostenzuschuss. Das Wohngeld hilft, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, die Nutzungsgebühr in voller Höhe zu bezahlen. Voraussetzung ist, dass Sie den sonstigen Lebensunterhalt und einen Teil der Nutzungsgebühr aus eigenem Einkommen bezahlen und dass Sie keine anderen Sozialleistungen erhalten, in denen Wohnkosten bereits berücksichtigt werden (zum Beispiel Sozialhilfe oder Bürgergeld).
Dann haben Sie Rechtsanspruch auf das Wohngeld. Allerdings gilt dieser nur für zwölf Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Was hat sich verändert?
Mit dem neuen Wohngeld-Plus wurde der Kreis der Wohngeldempfänger erhöht. Anstelle von bislang rund 600.000 Haushalten sollen ab 2023 ca. zwei Millionen Haushalte deutschlandweit Anspruch auf Wohngeld erhalten. Zudem steigt die Höhe des Wohngeldes und es gibt erstmals zusätzlich Geld für Heizung und Modernisierung.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen der Wohngeldreform finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums.
Wer bekommt Wohngeld?
Die Höhe des Wohngeldes und ob Sie Wohngeld erhalten, wird individuell berechnet. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem Ihrem Wohnort, Ihren Betriebskosten, der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Sie möchten wissen, ob Sie Wohngeld erhalten?
Die Bundesregierung stellt einen digitalen Wohngeldrechner zur Verfügung. Mit diesem können Sie unverbindlich prüfen, ob für Sie ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Gut zu wissen: Die Überprüfung gilt nicht als Antrag. Der Zuschuss muss schriftlich beantragt werden. Den Antrag finden Sie in mehreren Sprachen online zum Herunterladen und als Vordruck in den Bezirksämtern. In der neuen zentralen Wohngeldstelle (Billstraße 82-84) können Sie diesen vor Ort ausfüllen.
Aufgepasst: Das Wohngeld wird rückwirkend gezahlt. Derzeit müssen Sie mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Stellen Sie trotzdem jetzt den Antrag: Sie erhalten das Geld in dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich an die Wohngeld-Hotline.