Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile

Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit, neben den Pflichtanteilen derzeit maximal sechs freiwillige weitere Genossenschaftsanteile zu erwerben. In früheren Jahren erworbene freiwillige Anteile bleiben bestehen und sind von der Begrenzung nicht betroffen.

Dieser Vorstandsbeschluss wurde in den Jahren 2017 und 2020 aufgrund der damals niedrigen Zinssituation gefasst. Unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der konstanten Steigerung unserer Eigenkapital-Quote, verlängert der Vorstand die Begrenzung bis zum 31. Dezember 2025. Er behält die Entwicklungen, auch an den Kapitalmärkten, weiter im Auge und fasst gegebenenfalls einen neuen Beschluss.  

Wichtig: Zahlen Sie nicht unaufgefordert einen beliebigen Geldbetrag auf das Genossenschaftskonto ein. Wenden Sie sich zuerst persönlich an uns, wenn Sie Geschäftsanteile zeichnen wollen. Wir senden Ihnen das dafür notwendige Formular zu.

Grundsätzlich können wir nur Anträge berücksichtigen, die uns bis spätestens zum 30. November eines Jahres vorliegen. Denn diese müssen dem Vorstand noch im selben Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Bitte nehmen Sie deshalb rechtzeitig den Kontakt zu Frau Ganschow auf, die Sie unter der E-Mail-Adresse e.ganschowschiffszimmerer.de oder telefonisch unter 040 63800-225 erreichen.