Verhindert der Senat neue Genossenschaftswohnungen?

„Ich gehe davon aus, dass unter den neuen Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren keine Genossenschaft auf städtischem Boden neue Wohnungen errichten wird“, sagt Matthias Saß, Vorsitzender des Vereins Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften und Vorstand der Allgemeine Deutsche Schiffszimmerer-Genossenschaft eG.

Verhindert der Senat neue Genossenschaftswohnungen?

Hamburgs Wohnungsbaugenossenschaften gehen davon aus, dass der Neubau bezahlbarer Wohnungen auf absehbare Zeit massiv behindert wird. Mit den Volksinitiativen „Keine Profite mit Boden und Miete“ hat der Hamburger Senat vereinbart, dass städtische Grundstücke künftig nur im Wege des Erbbaurechts vergeben werden. Städtische Grundstücke können dann nur noch gepachtet, jedoch nicht gekauft werden. Außerdem wurde eine 100-jährige Mietpreisbindung für 1.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr festgelegt.

„Kein Genossenschaftsvorstand kann so eine Verpflichtung eingehen“, sagt Matthias Saß, Vorstandsvorsitzender des Vereins Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften und Vorstand der Schiffszimmerer-Genossenschaft. „Man würde Gefahr laufen, gegen die Grundsätze einer ordentlichen Geschäftsführung zu verstoßen. Zudem bin ich skeptisch, dass sich Banken finden lassen, die eine Finanzierung auf so einen langen Zeitraum und unter diesen Rahmenbedingungen ermöglicht. Ich gehe davon aus, dass unter den neuen Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren keine Genossenschaft auf städtischem Boden neue Wohnungen errichten wird.“

Dabei seien sich gerade Wohnungsbaugenossenschaften ihrer Verantwortung schon immer bewusst gewesen. „Uns jetzt zu unterstellen, wir würden mit Baugrund spekulieren wollen, zeugt von einer durch Ideologie geprägten Sicht auf den Wohnungsmarkt“, so Matthias Saß. „Wer überall nur Miethaie sieht, der hat das Prinzip einer Genossenschaft nicht verstanden.“

Die Stärke der Genossenschaften zeigt sich deutlich beim Vergleich der durchschnittlichen Nettokaltmiete mit dem Hamburger Mietenspiegel. Dieser liegt rund 2 Euro über dem genossenschaftlichen Quadratmeterpreis.