Eigentum verpflichtet: Unsere digitale Verkehrssicherung
Verkehrssicherung müssen wir auf unseren Geh- und Zugangswegen, in unseren Treppenhäusern, auf unseren Balkonen und Dächern, in Grünanlagen und auf den Kinderspielplätzen leisten. Auch Kellergänge, Kellerräume sowie die Tiefgaragen und Tiefgaragenplätze müssen überprüft und dokumentiert werden.Tun wir dies nicht, müssen wir bei einem Unfall Schadenersatz leisten.
Es gehört zu den regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben unserer Hausverwalter, die Verkehrssicherung in unseren Wohnanlagen durchzuführen. Ab Oktober dieses Jahres tun sie dies digital. Mit einem elektronischen Tablet überprüfen unsere Hausverwalter in festgelegten zeitlichen Abständen und anhand eines Prüfkatalogs die oben genannten Bereiche in unseren Wohnanlagen. Mängel werden dokumentiert und zur Bearbeitung und Nachverfolgung abgespeichert.
Keinerlei Brandlasten und Stolperquellen in Ihrem Treppenhaus
Bis auf die Fußmatte vor Ihrer Wohnungstür dürfen Sie bereits heute keinerlei Gegenstände im Treppenhaus abstellen. In den Treppenhäusern sollen sich keine Brandlasten und Stolperquellen befinden. Außerdem müssen diese Rettungswege zwingend für Feuerwehreinsätze und Krankentransporte freigehalten werden.
Was passiert ab Oktober?
In einem ersten Informationsschreiben bitten wir Sie darum, alle Gegenstände bis auf Ihre Fußmatte aus dem Treppenhaus zu entfernen. Stellen unsere Hausverwalter fest, dass dies nicht erfolgt ist, erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben. Darin kündigen wir an, dass sich im nächsten Schritt unser Rechtsanwalt bei Ihnen melden würde. Nach dem weiteren Verstreichen einer Frist, erhalten Sie das Schreiben durch den Rechtsanwalt und müssen selbst für diese Kosten aufkommen.
Bitte überprüfen Sie daher schon jetzt, ob sich Gegenstände vor Ihrer Wohnungstür befinden und lagern Sie diese entweder in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Keller. Gerne dürfen Sie sich an uns wenden, wenn Sie sperrige Dinge wie einen Kinderwagen oder Rollator haben. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Folgende Dinge sind nach gängiger Rechtsprechung im Treppenhaus erlaubt:
- Ihr Namensschild an der Wohnungstür
- Ihre Fußmatte vor der Wohnungstür