Gemeinsam wohnen, gemeinsam gestalten!

Vertreter
wahl 2025

Gemeinsam wohnen, gemeinsam gestalten!

Möchten Sie die Zukunft unserer Genossenschaft mitgestalten? Möchten Sie ein wirtschaftlich und sozial orientiertes Unternehmen stärken? Möchten Sie für Demokratie und Solidarität eintreten? Möchten Sie sich in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen ehrenamtlich einbringen? Kandidieren Sie für die Vertreterwahl 2025!

Gemäß unserer Satzung wählen wir alle fünf Jahre unsere Vertreterinnen und Ersatzvertreter. 2025 ist es wieder so weit. Die Vertreterversammlung ist ein sehr wichtiges Organ unserer Genossenschaft. Hier sind Sie am Puls der Zeit, hier schlägt unser Herz. Und Sie, liebe Mitglieder, können für Ihren Wahlbezirk kandidieren. Und sich für die Belange unserer Gemeinschaft stark machen.

Wer kann Vertreterin und Vertreter werden?
Jedes volljährige und geschäftsfähige Mitglied kann Vertreter bzw. Ersatzvertreterin im eigenen Wahlbezirk werden. Auf 50 Mitglieder werden je eine Vertreterin oder ein Vertreter und ein Ersatzvertreter oder eine Ersatzvertreterin gewählt. Für Mitglieder, die nicht bei uns wohnen, wird ein besonderer Wahlbezirk gebildet.

Was sind Ersatzvertreter und Ersatzvertreterinnen?
Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter sind nicht stimmberechtigt. Aber sie können die Vertreter und Vertreterinnen unterstützen und an allen Angeboten mit Ausnahme der Vertreterversammlung teilnehmen. Sie rücken nach, wenn ein gewählter Vertreter oder Vertreterin sein oder ihr Amt niederlegt, nicht mehr ausüben kann oder aus dem Wahlkreis wegzieht. Ein Engagement im Wahlbezirk und die Teilnahme an den Angeboten sind jedoch immer willkommen.

Welche Aufgaben hat ein Vertreter, eine Verterterin?
Sie haben eine wichtige Aufgabe: die Teilnahme an der ordentlichen Vertreterversammlung. Hier nehmen Sie direkt und demokratisch Einfluss auf die Führung unserer Genossenschaft. Einmal im Jahr entscheiden Sie über den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand. Sie fassen die nach Satzung und Gesetz erforderlichen Beschlüsse und beraten mit Vorstand und Aufsichtsrat über das abgelaufene Geschäftsjahr. Viele engagieren sich auch ehrenamtlich - zum Beispiel beim Sommerfest, Flohmarkt oder Filmabend. Das ist aber keine Pflicht, dennoch sind wir für jedes Engagement im Sinne lebendiger Nachbarschaften sehr dankbar.

Wie lange dauert eine Amtszeit?
Die Amtszeit dauert fünf Jahre. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet nach der Neuwahl, also 2030. Das Amt kann vorzeitig enden, wenn Sie zum Beispiel aus Ihrem Wahlbezirk wegziehen. Dann beginnt die Amtszeit des gewählten Ersatzvertreters oder der Ersatzvertreterin.

Wie unterstützen wir Sie?
Damit Sie Ihr Amt bestmöglich ausüben können, erhalten Sie Informationen über wichtige Vorhaben der Genossenschaft, wir laden Sie zu Rundfahrten ein und informieren Sie über unsere Quartiere, Neubau- und Modernisierungsprojekte und wir bieten Ihnen praxisnahe Fortbildungen an.

Das klingt spannend? Wir freuen uns über Ihre Kandidatur. Ab Januar 2025 können Sie sich offiziell aufstellen lassen. Wenn Sie sich schon vorher sicher sind, können Sie uns Ihre Kandidatur ab sofort mitteilen. In diesem Fall erhalten Sie mit der offiziellen Wahlbekanntmachung in 2025 weitere Unterlagen von uns. 

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