Mitgliedschaft
Von Generation
zu Generation
Übertragung der Mitgliedschaft auf Kinder oder Enkelkinder
Wenn Sie als Mitglied der Schiffszimmerer Ihre Mitgliedschaft beenden möchten, dann können Sie diese auf ein Kind oder Enkelkind übertragen. So können Ihre Nachkommen sich für eine Wohnung in unserer Genossenschaft bewerben. Dies kann allerdings mit Wartezeiten verbunden sein, da es in vielen beliebten Wohnanlagen mehr Bewerber*innen als Möglichkeiten gibt.
Sie interessieren sich für eine Übertragung? Dann sprechen Sie uns gerne an.