Kindermitgliedschaften im Jubiläumsjahr
Im Jubiläumsjahr bieten wir den Kindern und Enkelkindern unserer Mitglieder die Möglichkeit, Mitglied unserer Genossenschaft zu werden. Ein Antrag ist voraussichtlich im Zeitraum von April bis Mitte Dezember 2025 möglich. Ihr Kind oder Enkelkind können wir nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aufnehmen. Für die Zeichnung der Anteile gilt die aktuelle Beschränkung von maximal 10 Anteilen (vier Pflichtanteile und maximal sechs weitere freiwillige Anteile).
Wichtig: Bitte sehen Sie aktuell von Rückfragen ab – voraussichtlich ab April 2025 nehmen wir Ihre Kinder und Enkelkinder auf. Was Sie im nächsten Jahr dafür tun müssen, teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.